| Forschungsfreiheit versus Menschenrechte 1 von Holger Baumgartner Es wird im folgenden Beitrag nicht möglich sein völlig befriedigende Antworten zu diesem weitreichenden Themenkomplex geben zu können. Die Dinge sind komplex und befinden sich im Fluß. Es sollte aber gelingen einen Einblick in wichtige Aspekte und Fragen der heutigen human-medizinischen Forschung und ihrer Grenzen aufzuzeigen. Zunächst etwas zur Entwicklung dieses Forschungszweiges in den letzten 100 Jahren. Wenn wir die Nobelpreise für Medizin betrachten, so spiegeln diese den Fortschritt in der medizinischen Forschung anschaulich wider: Robert Koch erhielt 1905 den Nobelpreis für die Entdeckung, dass Tuberkelbazillen die Verursacher der auch als Schwindsucht bekannten Volkskrankheit Tuberkulose sind. Der Nobelpreis 1923 wurde für die Entdeckung von Insulin vergeben; seither ist die Zuckerkrankheit kein Todesurteil mehr. Einige Jahre später wurde der Österreichische Neurologe Wagner - Jauregg für die Malaria-Therapie der Neuro-Syphillis mit dieser Auszeichnung bedacht (Nobelpreis 1927). Seine Behandlungsmethode: Er infizierte Patienten mit Malaria und das dadurch verursachte hohe Fieber tötete die Hitze-empfindlichen Krankheitserreger ab. Heute würde man bei einem Experiment dieser Art vermutlich an einen Versuch aus der NAZI- Zeit denken. Mit dieser Therapie war es aber dem Menschen das erste mal gelungen, diesen Krankheitserreger, der das Nervensystem zerstört, zu besiegen. Der Nobelpreis 1939 wurde für die Entdeckung der Sulfonamide vergeben (G. Domagk); dies war der Auftakt zum Kampf gegen Bakterien mit Hilfe der Chemotherapie. Bald danach folgten 1945 die Nobelpreise für die Entdeckung von Penicillin (A. Flemming, B. Chain, H.W. Florey) und 1952 für die von Streptomycin (S.A. Waksman). Mit Streptomyzin stand erstmals in der Menschheitsgeschichte ein gegen Tuberkelbazillen wirksames Antibiotikum zur Verfügung. Fortschritt durch Antibiotika Einige Zahlen machen deutlich welch ungeheuren medizinischen Fortschritt die Antibiotika gebracht haben. So sind vor ihrer Einführung in unseren Gegenden von 100.000 Personen pro Jahr etwa 160 an Lungenentzündungen und etwa 170 an Tuberkulose verstorben. Nimmt man alle tödlich verlaufenden Infektionen zusammen, so sind damals jährlich etwa 500 von 100.000 Personen an Infektionskrankheiten ums Leben gekommen. Eine grobe Milchmädchenrechnung mag das Ausmaß dieser Bedrohung noch deutlicher veranschaulichen: Demnach wären zu dieser Zeit in 10 Jahren etwa 5.000, in 40 Jahren an die 20.000 von 100.000 Menschen auf Grund von Infektionskrankheiten zu Tode gekommen. Auf die heutige Zeit umgelegt hieße dies: Von 10 Kindergartenfreunden eines 40 Jährigen wäre bereits jeder zweite bereits gestorben und zwar an einem Infekt. Dies trifft heute nicht mehr zu, die Lage hat sich inzwischen - u.a. durch die Antibiotika - völlig geändert. Vernünftig angewandt bringen Antibiotika einen enormen Nutzen, auch wenn heute die allgemeine Meinung in der Bevölkerung dies nicht immer anerkennt. Neue Forschungsmethodik Nach dem 2. Weltkrieg ist es zu einer grundlegenden Änderung in der Forschungsmethodik gekommen. Bis dahin war der individuell ausgerichtete Heilversuch im Vordergrund gestanden. Aus der Landwirtschaft kommend hielt nun eine neue Vorgangsweise Einzug in die Medizin die randomisierte kontrollierte klinische Studie. Das erste große Experiment dieser Art wurde 1948 in Großbritannien durchgeführt. Es ging damals darum die Wirksamkeit von Streptomycin bei der Lungentuberkulose zu prüfen. Dafür wurde der Krankheitsverlauf bei zwei Patientengruppen verglichen. Ein Teil der Patienten erhielt Streptomycin, dem anderen Teil wurde ein Placebo verabreicht. Die Placebogruppe war als objektive „Kontrolle“ gedacht, der erhoffte Streptomycineffekt (möglicher Nutzen aber auch Nebenwirkungen) sollte sich an Hand des Vergleiches mit der Placebogruppe eindeutig beweisen lassen. Die Zuteilung zur jeweiligen Gruppe (Streptomycin oder Placebo) wurde von den Ärzten nicht nach individuellen Gesichtspunkten durchgeführt, sondern erfolgte nach dem Zufallsprinzip, also „randomisiert“. Außerdem durften weder die Patienten noch die Ärzte wissen, wer das Antibiotikum und wer das Placebo erhielt, die Studie war also „doppelblind“ angelegt. Natürlich erhielten alle Studienteilnehmer, auch die der Placebogruppe, die beste damals mögliche Behandlung; allerdings gab es bis dahin keine spezifische Medikamententherapie für diese Erkrankung. Mit Hilfe des Zufallsprinzips (Randomisierung), der Placebokontrolle (Kontrollgruppe) und der Blindung wollte man mit diesem Gruppenvergleich möglichst alle Verzerrungen, Voreingenommenheiten und sonstigen Störfaktoren ausschalten, mit dem Ziel ein Hieb und Stichfestes Ergebnis zu erhalten. Tatsächlich konnte mit dieser Studie die damals volksgesundheitlich so wichtige Frage eindeutig beantwortet werden: Streptomycin war tatsächlich in der Lage die Lungentuberkulose zu heilen. Im Kampf gegen die Menschheitsgeisel Tuberkulose stand nun mit Streptomycin erstmals ein klinisch nachgewiesenermaßen wirksames Medikament zur Verfügung. Man kann sich nur zu gut vorstellen welch großen Optimismus und welch große Erwartungen diese großartigen Erfolge am Beginn der Antibiotika-Ära mit sich brachten. Ein derartig dramatischer therapeutischer Durchbruch wie er durch die Antibiotika erzielte wurde, ist in der Medizin leider selten. Wahrheitsfindung - individueller Nutzen und kollektiver Vorteil Heilversuch und randomisierte klinische Studie unterscheiden sich in wichtigen Belangen. Beim Heilversuch steht der individuelle Nutzen eindeutig im Vordergrund. Typischerweise findet sich dabei eine große Übereinstimmung zwischen den Wünschen und Zielen des Patienten und dem Forschungsziel. In den heroischen Anfangszeiten der modernen Medizin wurde nur selten ein Konflikt zwischen Forschungsfreiheit und den Rechten der Patienten artikuliert. Allerdings gab es in Deutschland als Folge eines derartigen Konfliktes schon in der Zwischenkriegszeit ausführliche Spezialregelungen für die Forschung am Menschen. Grundsätzlich fügte sich aber die für einen Heilversuch typische enge Patienten-Arztbeziehung gut in das damals vorherrschende vertrauensvolle paternalistische Beziehungsmodell der beiden Akteure ein. Die Grenzen der üblichen medizinischen Behandlung werden hier zur Abwehr einer sonst nicht abwendbaren gesundheitlichen Bedrohung oder eines Schadens im beiderseitigen Einvernehmen überschritten. Daher bestimmen in diesem Falle im wesentlichen der Charakter der Krankheit, die Freiwilligkeit der Zustimmung und die Einschätzung des Risikos die Grenzen der Forschungsfreiheit. Bereits die erwähnte erste randomisierte kontrollierte Studie im Jahre 1948 hat die Lage diesbezüglich grundlegend geändert. Nur jeder zweite Versuchsteilnehmer hatte die Chance die neue Wirksubstanz zu erhalten. Die Teilnahme war freiwillig, daher mußte jeder Patient selbst entscheiden, ob er die 50% Chance ergreifen wollte oder nicht. Immerhin stand den Patienten der Placebogruppe nach der Studie die nun als wirksam erwiesene Therapie mit Streptomycin zur Verfügung. Dennoch ging und geht es bei der randomisierten kontrollierten Studie in erster Linie um den objektive Erkenntnisgewinn um auf diese Weise der Medizin ein verläßliches Instrumentarium in die Hand zu geben. Instrumentalisierung des Menschen Es ist ganz offensichtlich, daß diese neue Vorgangsweise die Patienten-Arzt-Beziehung grundlegend ändert. Wenn ein Patient zum Arzt geht erwartet er sich normalerweise eine individuelle Behandlung. Dabei möchte er verständlicherweise die beste Therapie und die mit dem geringsten Risiko erhalten, so, wie dies z.B. auch im Ärztegesetz festgelegt ist. Bei einer randomisierten kontrollierten klinischen Studie ist dies aber aus methodischen Gründen nicht mehr möglich. Hier wird der einzelne zu einer Teilgröße eines Untersuchungskollektivs reduziert und instrumentalisiert. In dieser Vorgangsweise liegt ein Element von „Dehumanisierung“. Wenn der Patient nach ausreichender Aufklärung schließlich bereit ist sich freiwillig als Versuchsperson zur Verfügung zu stellen, so dient seine Teilnahme vor allem dem Fortschritt in der Medizin und damit uns allen. Sollte die Versuchsperson aus der Teilnahme an einer randomisierten kontrollierten Studie einen persönlichen medizinischen Vorteil ziehen, ist dies natürlich erwünscht und überaus positiv. Die Grenzen der zumutbaren Belastungen und Risiken, die ja vielfach die Grenzen der Forschungsfreiheit darstellen, sind unter diesen Umständen enger zu ziehen als beim Heilversuch, da der Vorstoß ins Neuland methodisch bedingt nicht primär auf das Wohl des einzelnen Versuchsteilnehmers ausgerichtet ist. Nachgewiesene Gegebenheiten Evidenz basierte Medizin Die heutige Medizin ist zunehmend aufgefordert ihre Maßnahmen auf Grund von gesicherten Ergebnissen zu setzen Evidenz basierte Medizin. Weil die Erkenntnisse aber in der Regel an Patientengruppen gewonnen werden, kann es große Kommunikations- und Verständnisschwierigkeiten geben, wenn es um die Umsetzung und Nutzung dieser Erkenntnisse für den einzelnen Patienten geht. Der Patient erlebt sich selbst immer als Individuum. Er will eine höchst individualisierte, „maßgeschneiderte“ Medizin. Das Beispiel einer klassischen Studie zur Behandlung des akuten Herzinfarktes, die 1985 veröffentlicht wurde, mag die Eigenheiten derartiger Studien und die sich in der modernen forschenden Medizin ergebenden Spannungsverhältnisse verdeutlichen. Beim Herzinfarkt handelt es sich um den plötzlichen Verschluss eines Herzkranzgefäßes durch ein Blutgerinnsel. Damals 1985 - betrug die Sterblichkeit in den ersten 5 Wochen nach einem akuten Herzinfarkt etwa 12 bis 13 Prozent; anders betrachtet bedeutet dies, dass unter den damaligen Bedingungen immerhin 87 Prozent einen Herzinfarkt überlebten. Es ging um die Prüfung von zwei neuen medikamentösen Interventionsmöglichkeiten. Einerseits wollte man eine beschleunigte Auflösung des Blutgerinnsels erreichen („Lysetherapie“) und andererseits die Bereitschaft von Blutplättchen (Thrombozyten) vermindern, sich zu verklumpen („Hemmung der Thrombozytenaggregation“). Letzteres sollte durch niedrig dosiertes Aspirin bewirkt werden. Grundsätzlich konnte man von beiden Maßnahmen einen Nutzen erwarten, bei beiden musste man aber auch mit Nebenwirkungen rechnen. Fazit: Es war damals wissenschaftlich nicht belegt, ob diese Interventionen mehr nützen als schaden würden. Die Antwort brachte eine Megastudie mit 17.000 Patienten: Durch beide Maßnahmen (Lysetherapie und Thrombozytenaggregationshemmung) zusammen, konnte die Sterblichkeit von ursprünglich ca. 130 je 1.000 Herzinfarktpatienten auf 80 Todesfälle gesenkt werden. Verglichen mit der Placebogruppe (Kontrollgruppe) retten die zwei neuen Interventionen zusätzlich 50 Leben pro 1000 Patienten. Die Teilnehmer der Kontrollgruppe haben rückblickend betrachtet das schlechtere Los gezogen, sie haben ein höheres Risiko getragen in der Kontrollgruppe gab es erheblich mehr Todesfälle. Darin besteht auch ein wesentlicher Unterschied zur erwähnten Streptomycinstudie, bei der die Placebogruppe nach Studien ende mit dem neuen Medikament behandelt werden konnten. Den toten Herzinfarktpatienten aus der Placebogruppe nutzten die gesicherten Studienerkenntnissen nichts mehr. Sie haben tragischerweise den Preis für den gesicherten Erkenntnisgewinn bezahlt (Zum Verständnis: Der Placebogruppe war nichts vorenthalten worden; sie hatte selbstverständlich die damals übliche beste Therapie erhalten und zusätzlich ein Placebo dazu). Auf der Plusseite: Die Einführungen dieses Behandlungsprinzips hat in der Zwischenzeit sicherlich Millionen von Menschen das Leben gerettet bzw. verlängert. Einzel und Allgemeininteresse können hier scharf auf einander prallen. Daher ein ist die freiwillige Zustimmung nach Aufklärung unter diesen Umständen besonders wichtig. Gerade das kann ein weiteres Problem sein. Wie viele der Herzinfarktpatienten waren bei der Einlieferung in das Krankenhaus tatsächlich in der Lage unter den gegebenen Umständen ihre Zustimmung so zu erteilen, wie dies im Prinzip ("Einsichts- und Urteilsfähig") nötig ist. Sichergestellt war durch die Studienanordnung: Kein Schaden und kein Nachteil für die Placebogruppe (siehe oben) verglichen mit dem gegebenen Standard und eine begründete Hoffnung für mehr Nutzen als Schaden in der Interventionsgruppe. Für randomisierte kontrollierte Studien markiert die gültige Einwilligung der Versuchsperson scharf die Grenze der Forschungsfreiheit. Keine Zeit - Handeln auf Verdacht hin Leider gab es für den Erfolg durch die neue Behandlung noch einen weiteren Preis zu bezahlen. Da die zwei erwähnten Behandlungsmaßnahmen möglichst schnell nach Auftreten eines Herzinfarktes eingesetzt werden sollen, werden natürlich auch solche Patienten damit behandelt, bei denen lediglich der dringende Verdacht auf Vorliegen eines Herzinfarktes gegeben ist. Klarerweise muß es daher auch Versuchsteilnehmer geben, bei denen sich im weiteren Verlauf herausstellt, daß dieser Verdacht falsch war und sie gar keinen Herzinfarkt hatten. Und damit steht man vor einem zusätzlichen Problem. Werden nämlich etwa 3.000 Herzinfarktpatienten mit der beschriebenen Therapie behandelt, dann muß man leider auch mit dem Auftreten von Behandlungs-bedingten schwerwiegenden Komplikationen rechnen und zwar mit einem Todesfall durch Hirnblutung. Das heißt, diese neue Therapie kann auch schaden, sie kann sogar töten. Die „Rechnung“ lautet also: Wie das Studienergebnis zeigt, gelingt es nun auf 3.000 Herzinfarktpatienten zusätzlich 150 Menschenleben zu retten, dafür stirbt aber 1 Patient durch diese neue Therapie. Darüber hinaus wissen wir im Einzelfall auch nicht, wer von den Überlebenden ohne diese neue Therapie gestorben wäre und wer von denen, die trotz der neuen Therapie verstorben sind, ohne diese zusätzliche Therapie, vielleicht überlebt hätte. Wir haben es also mit statistischen Ergebnissen auf Grund von Gruppenvergleichen zu tun. Verkürzt ausgedrückt: "Mit dieser neuen Behandlungsmethode kann man das Risiko an akutem Herzinfarkt zu sterben für ein Patientenkollektiv verringern, einige Patienten zahlen dafür aber einen teuren Preis." Schicksal Es ist für jeden Arzt überaus belastend, wenn sein Patient trotz aller medizinischen Bemühungen stirbt. Sollte sich aber bei der Obduktion herausstellen, daß der Patient gar keinen Herzinfarkt gehabt hatte, dann erschüttert dies Tragödie sicherlich noch viel mehr. Dann spenden auch die statistischen Gegebenheiten wenig Trost. Es geht um ein tragisches Einzelschicksal. Betrachtet man das Ereignis Herzinfarkt als Schicksalsschlag, für den der Arzt nicht unmittelbar verantwortlich ist, dann kann es für den Arzt für seinen eigenen Umgang mit einem tragischen Behandlungsergebnis dennoch von großer Hilfe sein, zu wissen, daß sich die gewählte Vorgangsweise auf gesicherte Daten stützt. So tragisch und schmerzhaft der Einzelfall, ihm gegenüber steht die Gewißheit eines statistisch gesicherten Nutzens für die vielen anderen so behandelten Patienten. Dies ist oft ein unvermeidbarer Konflikt in der modernen Medizin. Darüber hinaus ist es natürlich die Aufgabe und Kunst des Arztes die Erkenntnisse aus einer Studie zum individuellen Nutzen jedes einzelnen seiner Patienten im Behandlungsalltag anzuwenden - eine oft schwierige Aufgabe. Alt, aber nicht immer gut... Die Ergebnisse eines anderen Experimentes aus dem Jahr 1991 zeigen uns allerdings, wie wichtig es trotzdem ist, die moderne Methodik der Objektivierung anzuwenden. Bei dieser Studie ging es um die Behandlung von lebensgefährlichen Herzrhythmusstörungen bei Patienten die einen Herzinfarkt überlebt hatten. Mit Hilfe von sogenannten „Antiarhythmika“ konnte die Häufigkeit der Rhythmusstörungen reduziert werden. Es handelte sich dabei um eine Art der Behandlung, die damals grundsätzlich seit langem weltweit als Standardtherapieform galt. Allerdings war bis dato nie gezeigt worden, ob diese medikamentöse Therapie tatsächlich auch die Lebenserwartung der Patienten verlängern kann, oder ob sie u.U. nur das EKG "schöner" macht. Deswegen hat sich eine größere Gruppe amerikanischer Kardiologen entschlossen diese offene Frage mit Hilfe einer randomisierten placebokontrollierten und doppelblinden Studie zu beantworten. Verglichen wurden 3 verschiedene Antiarhythmika und ein Placebo. Die Studie mußte vorzeitig abgebrochen werden, sobald sich statistisch ganz klar herausgestellt hatte, daß zwei der drei Medikamente die Sterblichkeit der Patienten gegenüber Placebo deutlich erhöhten. Man hatte das Wagnis in dieser Studie Placebo einzusetzen einzugehen gewagt, weil es bis dahin keinen gesicherten Beweis gab, daß diese Medikamente tatsächlich das Leben verlängern. Es bedarf keiner großen Phantasie sich die öffentliche Reaktion vorzustellen, wenn die Studie anders ausgegangen wäre, wenn also mehr Patienten in der Placebogruppe als in den Medikamentengruppen verstorben wären: Der schwerwiegende Vorwurf, die Versuchsleiter hätten Patienten der Placebogruppe durch Vorenthalten einer gängigen Therapie vorzeitig zu Tode gebracht, wäre noch die harmloseste Form der Kritik gewesen. Erklärungsversuche, wie eine Placebokontrolle wäre notwendig gewesen, da der Nutzen dieser Therapie zuvor nie überzeugend belegt worden war, würden in der breiten Öffentlichkeit als Rechtfertigung sicherlich nicht akzeptiert. Es ist daher nur zu verständlich, daß auch heute noch in der Medizin viele Ansichten, Verfahren und Handlungen mitschleppt werden, die noch nie systematisch und wissenschaftlich streng auf ihre Nützlichkeit geprüft worden sind. Gleichzeit wird es besonders von Patienten kritisch betrachtet, wenn eine eingeführte Behandlungsform auch eine mit zweifelhaften Nutzen nicht angewandt wird. Diese Überlegungen verweisen auf eine mögliche "Kehrseite" der Forschungsfreiheit - nämlich auf die Freiheit auf Forschung zu verzichten bzw. etablierten Verfahren nicht zu hinterfragen. Die Zeche für den Verzicht auf Forschung bezahlen sicherlich in erster Linie die Patienten. Insgesamt kann die Freiheit zur Forschung also von zwei Seiten betrachtet her werden. Zu weit ausgelegt bedroht die Forschungsfreiheit die Rechte der Betroffenen, die Freiheit auf Forschung zu verzichten hat aber auch ihren Preis für die Kranken. Konfliktbeziehung und Rollenumkehr Konflikte ähnlicher Art gibt es selbst im Alltag der etablierten Routinemedizin, wie sich dies am Beispiel der Geschichte von Olivia Pilhar aufzeigen läßt. Olivia lebt noch. Aber stellen wir uns vor, sie wäre im Rahmen der Chemotherapie oder der Operation gestorben! Wie hätte dies wohl die "Kronen Zeitung", wie hätten dies wohl die meisten österreichischen Massenmedien kommentiert? Konfliktbeziehungen wie sie selbst in der Versorgungsmedizin eintreten können, gehören in der modernen medizinischen Forschung zum Alltag. Es ist dennoch wichtig zu bedenken, wie sehr sich die Rollenverteilung beim Heilversuch und bei der randomisierten kontrollierten Studie umkehren: Bei ersterem braucht der Patient den Arzt um von einer noch unerprobten Behandlung einen möglichen medizinischen Nutzen zu ziehen, bei letzterer braucht aber der Arzt den Patienten als Versuchsteilnehmer. Verständlicherweise konzentrieren sich natürlich heute spezielle Spielregeln auf diejenigen Patienten, die meist ohne Aussicht auf einen unmittelbaren individuellen Nutzen das Risiko der Teilnahme an einem medizinischen Forschungsvorhaben auf sich nehmen. Schutzvorrichtungen Daher stellt sich natürlich die Frage, warum jemand ein solches Risiko überhaupt eingehen sollte? Die Antwort könnte relativ einfach sein und sich aus dem engen Verpflichtungsnetz ableiten lassen, welches Patienten, Ärzte, Behandlung und Forschung verbindet. Dazu ein Beispiel: Gesetzt ein Patient braucht eine Operation und bekommt dafür eine Narkose. Das ist heutzutage ein wunderbare Sache, vor allem verglichen mit der früheren Äthernarkose, die mit nachfolgender Übelkeit und Erbrechen einhergegangen ist. Dagegen bieten die heutigen Narkoseformen höchsten Komfort und größere Sicherheit. Natürlich ist dieser Fortschritt nur möglich geworden, weil viele Einzelaspekte dieser Weiterentwicklung systematisch an unseren Mitmenschen in klinischen Studien erprobt wurden. Daher schulden wir diesen unbekannten Vorgängern auch etwas. Dazu kommt: Wenn ich heute dazu beitragen könnte einem anderen später Schmerz, Leiden oder eine andere Art der Belastung zu ersparen, dann fühle ich mich dazu eigentlich auf Grund meiner sozialen Haltung verpflichtet. Natürlich setzt dies einen geeigneten Rahmen voraus, die Nutzen/Risko-Balance muss vertretbar und vernünftig sein. Aber eigentlich sollte jeder von uns, wenn er dazu eingeladen wird, seinen Beitrag zur Weiterentwicklung der medizinischen Forschung leisten. Dies kann selbstverständlich nur freiwillig erfolgen. Auch müssen wir uns auf etablierte Schutzmechanismen stützen können. Dementsprechende spezifische Schutzvorrichtungen für die klinische Forschung existieren bereits. Will man diese Schutzvorkehrungen und ihre Notwendigkeit richtig verstehen, so mag es nützlich sein, sich mit deren historischer Entwicklung in der jüngeren Vergangenheit zu beschäftigen. Was zu schützen ist, wen man in ein Experiment einschließt und wie man dies korrekterweise bewerkstelligt, hängt nämlich sehr davon ab, wie die Gesellschaft diese Dinge sieht. Ich persönlich positioniere mich weltanschaulich als Demokrat mit einem christlich-humanitären Weltbild. Aber wir brauchen nicht sehr weit zurück zu gehen um uns zu vergewissern, dass man die Dinge bei uns ganz anders gesehen hat. Emotionelle Antworten Prof. Hinterhuber hat vor einiger Zeit ein Buch mit dem Titel "Ermordet und vergessen" herausgegeben. Es handelt von den Euthanasie-Opfern in der Zeit des Nationalsozialismus, von körperlich und geistig Behinderten. Um eine entsprechende Gesinnung und Einstellung in der Bevölkerung herbei zu führen, wurden enorme Propaganda Anstrengungen unternommen. So hat man damals sogar schon die kleinen Kinder in der Schule in diesem Sinne indoktriniert. Mit einfachen Rechenbeispielen werden beispielsweise die Kosten für „Erbgesunde“ und für „Erbkranke“ gegenübergestellt: "Deutschland gibt alljährlich 1,4 Milliarden Reichsmark für Erbkranke aus. Daraus die Schlußfolgerung: "Und darum könnte man jährlich 70.000 Eigenheime bauen." Diese Botschaft richtet sich an kleine Kinder, von denen die meisten in Städten, in Wohnungen, in Kleinwohnungen leben. Da ist das Eigenheim ein Traum und die Frage liegt bei dieser Art der suggestiven Darstellung nahe: "Wieso wohne ich eigentlich in keinem Eigenheim? Und schon ist die Antwort zur Hand: „Weil der Staat das Geld für die Behinderten ausgibt?" Diese Vorstellungen wurden Volksschulkindern in Hirn und Herz eingeprägt. Damit werden natürlich emotionelle Antworten gebahnt, die auch heute so läßt sich befürchten noch nachwirken. Diese Art von Indoktrinierung und Bereitschaft zur Diskriminierung braucht man nicht systematisch durch Unterricht etc. weiterzugeben, dies geschieht von Generation zu Generation, durch gelebtes Vorbild, durch unausgesprochene Werturteile, kleine Anmerkungen und Kommentare im Rahmen der Erziehung. Es dürfte sehr, sehr lange dauern bis diese Nachwirkungen verschwunden sind. Bastarde Ein anderes Beispiel zeigt wie mit sehr eindringlichen Comic - ähnlichen Strichzeichnungen vorgegangen wurde. Mit Beispielen aus der Tierwelt werden letztlich die ideologisch gewünschten Rassenvorstellungen auf den Menschen übertragen. Dazu folgender Begleittext zum Thema "Bastarde unter den Tieren": "Das sind die Bastarde - , da gibt es den Jagdhund und den Köter, Mischlinge sind Bastarde. Köter werden von der Zucht ausgeschlossen" Und in einem anderen überleitenden Bilderbeispiel wird sogar der liebe Gott bemüht. Unter dem Titel "Bastarde und Mischlinge unter den Menschen“ wird näher erläutert: “Jede reine Rasse hat ihr eigenes Lebensrecht. Und jede Rasse auf dieser Erde ist ein Werk des Allmächtigen. Es widerspräche dem Gesetz der Schöpfung, wollte man diese Rassen zu einem Menschheitsbrei zusammen mischen. Wir Deutsche fordern die reinliche Scheidung von Blut und Blut, damit das Werk des Allmächtigen nicht im Mischling zuschanden wird." Das merken sich die Kinder. Auch wenn sie später erwachsen geworden sind, haben sie diese Eindrücke, Bilder und Vorstellungen nicht vergessen, die entsprechenden Vorurteile bleiben. Hier der Text mit dem Hitler den letzten Anstoß zur Verwirklichung des Euthanasie - Programmes gegeben hat: Geschrieben ist diese "Ermächtigung" auf Hitlers privatem Briefpapier Adolf Hitler, Berlin, am 1. Sept. 1939 Reichsleiter B o u h l e r und Dr. med. B r a n d t sind unter Verantwortung beauftragt, die Befugnisse namentlich zu bestimmender Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischter Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann. Wie umsichtig die Sprache klingt! Das Schreiben endet mit den Worten "...der Gnadentod gewährt werden kann." Das klingt geradezu nach einer Freundlichkeit. Natürlich hat in Kriegszeiten - das Schreiben ist mit September 1939 datiert als schon der Polenfeldzug tobte - der Gnadentod beim Militär nicht nur negative Bedeutung. Viele Soldaten - in allen Armeen und zu allen Zeiten - haben sich gegenseitig versprochen, im Falle einer schwersten Verletzung und in aussichtsloser Lage einander den Gnadentod zu "gewähren", bevor der Schwerstverletzte alleine sterbend hilflos Schmerzen, Ameisen, Fliegen, Ratten, Raben oder Füchsen ausgeliefert ist. Widerstand der Bevölkerung Mit diesem Schreiben also wurde das Euthanasieprogramm begonnen, erstaunlicherweise wurde das Programm 1941 offiziell wieder eingestellt. Warum? Wegen zunehmenden Widerstandes der Bevölkerung. Dieser Widerstand war nicht organisiert, das war zu diesen Zeiten gar nicht möglich. Aber der Widerstand verbreitete sich zunehmend und zwar durch die Angehörigen. Das Euthanasieprogramm ist 1941 unterbrochen worden, weil man erkannt hatte, daß es kontraproduktiv zu werden begann. Selbst in einer so organisierten Diktatur konnte Widerstand etwas bewirken. Sobald durchzusickern begann, was mit den Behinderten in den Spezialheimen geschah, wollten die Angehörigen ihre Behinderten nicht preisgeben und setzten dem auf verschiedenste Weise ihren Widerstand entgegen. Nach dem 2. Weltkrieg hat man die Verbrechen des Euthanasieprogrammes vor allem, aber nicht nur, im Rahmen der Nürnberger Prozesse aufgerollt. Allerdings wurden bei weitem nicht alle zur Rechenschaft gezogen, die sich im Rahmen dieses verbrecherischen Programmes schuldig gemacht hatten. Fachkompetenz und humanitäre ärztliche Haltung Viele dieser Verbrechen waren auch ausdrücklich im Namen von Wissenschaft und Forschung verübt worden. So hat beispielsweise der Neurologe Schaltenbrand die Meinung vertreten, ein Virus könnte die Ursache für die Multiplen Sklerose (MS) sein. Von dieser Annahme ausgehend hat er dann folgendes Experiment organisiert: Er hat von MS-Kranken Gewebe entnommen und dieses auf andere Menschen übertragen. Er wollte sehen, ob die Empfänger in der Folge auch an MS erkranken würden. Und an wen hat er diese grauenvollen Experimente durchgeführt? Vor allem an Behinderten. Diese armen Menschen mußte er weder weit suchen, noch mußte er sie um Einwilligung fragen, sie waren ja in den Spezialeinrichtungen für die Euthanasie als unnütze Esser bereits "vorhanden". Die negativen Ergebnisse (MS läßt sich auf diesem Weg nicht übertragen) hat Schaltenbrand noch während des Krieges wissenschaftlich publiziert. Die Vorgangsweise bei dieser Versuchsreihe hat damals offenbar keinen der Fachkollegen gestört. Nach dem Krieg geriet dieses Forschungsverbrechen zunächst in Vergessenheit und Schaltenbrand hat noch eine große wissenschaftliche Nachkriegskarriere erlebt. Als man schließlich wieder auf die Veröffentlichungen seiner kriminellen Versuche gestoßen ist, war er schon gestorben. Da viele derartiger Versuche nie publiziert worden sind, weiß heute niemand wirklich an wie vielen Menschen welche Grausamkeiten im Rahmen von Forschungsverbrechen verübt worden sind. Erschreckend wie leicht sich ein Großteil der Ärzteschaft im "Dritten Reich" dieser Weltanschauung samt ihren praktischen Konsequenzen angeschlossen hat. Erschreckend auch wie sehr die Grenzen der Forschungsfreiheit offenbar vom jeweils herrschenden Welt- und Menschenbild bestimmt werden. Auf das "Gewissen" scheint wenig Verlaß. Sind die Rahmenbedingungen entsprechend gegeben, finden sich offenbar immer Handlanger, die im Namen der Forschung und des Fortschrittes bereit sind Handlungen zu setzen, die sich mit den Menschenrechten nicht in Einklang bringen lassen. Der Schluß liegt nahe, dass es in der Medizin nicht nur wichtig ist, Techniken zu erlernen und Fachkompetenz zu entwickeln, sondern dass auch eine humanitäre ärztliche Grundeinstellung von entscheidender Bedeutung ist. Die Ausbildung zum Fachmann eingebettet in ein (damals offiziell vertretenes) primitives sozial-darwinistisches rassistisches Weltbild hat offenbar in kurzer Zeit in weiten Kreisen der Ärzteschaft die damals gewünschte Grundhaltung erzeugt. Insgesamt zeigen diese Beispiele, welche unmenschlichen Lösungen eine mit dem nationalsozialistischen Gedankengut indoktrinierte Gesellschaft für die Probleme des Lebens und des Miteinanders findet. Gleichzeitig ist es wohl jedem klar, daß die aufgezeigten Gefahren sich nicht nur auf nationalsozialistisches Gedankengut beschränken. Es wäre daher von großer Dringlichkeit durch geeignete berufsbegleitende Aus- und Fortbildung aller medizinischen Berufe jene Berufsvorstellungen und Einstellungen und Haltungen heute sicherzustellen, die sich auf die Grundlagen der Rechtstaatlichkeit einer modernen pluralistischen demokratischen humanitären Gesellschaft stützen. Deklaration von Helsinki Die in der Zeit vor und während des zweiten Weltkrieges gemachten schrecklichen Erfahrungen haben schließlich doch auch zu Konsequenzen geführt. Zunächst wurden in den Nürnberger Prozessen eine Reihe von Ärzten wegen Verbrechen an ihren Mitmenschen verurteilt, einige wurden hingerichtet. Als unverrückbare Bedingung für die Teilnahme einer Versuchsperson an einem medizinischen Forschungsprojekt wurde von den Richtern in diesen Prozessen klargestellt: Freiwillige Zustimmung nach hinreichender Aufklärung. Auch die weltweite Ärzteschaft hat reagiert. Die erwähnten Erfahrungen haben auch Eingang in die 1964 verfaßte Deklaration von Helsinki gefunden. Diese Deklaration des Weltärztebundes formuliert weltweit geltende Empfehlungen für Ärzte die biomedizinische Forschung am Menschen betreiben. Unter Bedachtnahme auf die randomisierte kontrollierte Studienmethodik unterscheidet die Deklaration von Helsinki sehr klar zwischen Forschung, die primär individuellen Nutzen im Auge hat und Forschung, die vor allem dem allgemeinen Wissensgewinn dient. Bezüglich Placebokontrolle vertritt die Deklaration die - offenbar auch heute noch von allen akzeptierte - Auffassung, daß diese Vorgangsweise nur zulässig ist, wenn dadurch dem Patienten keine wirksame Therapie vorenthalten wird. Wesentlich ist auch die Forderung nach hoher wissenschaftlicher Qualität. Ein wissenschaftlich insuffizientes Forschungsvorhaben bringt für die Versuchsteilnehmer nur Risiken, insgesamt aber kein verwertbares Ergebnis. Dazu werden noch Ressourcen aller Art dabei vergeudet. Eine hohe wissenschaftliche Qualität des Forschungsvorhabens und die entsprechend hohe fachliche und wissenschaftliche Kompetenz der Forscher sind Vorraussetzung für eine rechtlich und ethisch akzeptable medizinische Forschung. Daher fordert die Deklaration auch das Studienprotokoll einem besonders dafür berufenen Ausschuß zur Beratung und Stellungnahme vorzulegen. Von diesem Beratungsgremium im Sinne der Deklaration von Helsinki leiten sich die Forschungsethikkommissionen ab, welche allerdings heute in der Regel von Gesetzeswegen eingerichtet und auf gesetzlicher Basis agieren. In der Zwischenzeit wurde diese Deklaration mehrfach adaptiert und den jeweiligen Veränderungen der Forschungslandschaft angepaßt. Sie wird heute in allen Kulturstaaten anerkannt und ihre Grundsätze haben vielfach Eingang in die einschlägigen gesetzlichen Regelungen für die human-medizinische Forschung gefunden. Die letzte Anpassung (Edinbough, 2000) erhebt eine weitere elementar anmutende Forderung, die krasses Unrecht verhindern soll. Es muß sichergestellt werden, daß die Versuchspersonen auch nach Beendigung der Studienteilnahme eine angemessene medizinische Weiterbehandlung erhalten. In ärmeren Ländern unseres Kontinents besteht tatsächlich die Gefahr, daß Patienten zwar kurzfristig während der Teilnahme an einer Studie eine Behandlung auf bestem Niveau erhalten, danach aber wieder ohne ausreichende medizinische Betreuung verbleiben. Eine Verzweckung des Menschen verletzt seine Würde und Rechte. Forschung die das nicht berücksichtig, mißbraucht ihre Freiheit. Es verletzt unser Gerechtigkeitsempfinden, wenn arme Länder benutzt werden, um den Bewohnern reicher Länder unfaire Vorteile zu verschaffen. Umgelegt auf die medizinische Forschung wäre dies: Export des Risikos in arme Länder, Nutzung der Ergebnisse in den reichen, die sich die Nutzung der so gewonnen Ergebnisse leisten können. Insgesamt zeigt die Deklaration von Helsinki grundlegende Grenzen der Forschungsfreiheit für das Experiment am Menschen auf. Good Clinical Practice Guidelines (GCP-Guidelines) Eine weitere Entwicklung stellt die Schaffung von Richtlinien für die Arzneimittelerprobung am Menschen dar. Den Anstoß dazu gab die Pharmaindustrie. Da in den Staaten der EWG ursprünglich jeder Staat die Erprobung von Arzneimitteln mit eigenen nationalen Gesetzen geregelt hatte, war es naheliegend eine Angleichung der einschlägigen Vorschriften zu betreiben. Das Endergebnis waren die sogenannten EWG Richtlinien der Guten Klinischen Praxis für die Durchführung von klinischen Arzneimittelprüfungen in der EWG - kurz good clinial practice guidelines (GCP guidelines). Dies ist an und für sich ein vernünftiges Konzept. Ein grundlegendes Problem ist dabei aber, daß weder die EWG damals noch die EU heute die Kompetenz besitzt Dinge zu regeln, die zu den durch die Verfassung geschützten Grundrechten der Bürger gehören. Die Grundsätze der Standards der guten klinischen Praxis für die Durchführung von klinischen Arzneimittelprüfungen am Menschen regeln die Erprobung von Arzneimitteln am Menschen. Dabei geht es im wesentlichen um medizinische Experimente mit Menschen. Meist sind die Versuchspersonen noch dazu Kranke. Der Kranke jedoch ist viel weniger in der Lage frei zu entscheiden als der Gesunde. Die Krankheit selbst, aber auch die Tatsache zum Patienten geworden zu sein, kann die Entscheidungsfindung beeinflussen. Dabei ist es gerade die freiwillige Zustimmung nach ausreichender Aufklärung die zentrale Grundforderung. Das Experimente am Menschen gehört zu den sensibelsten ethischen und rechtlichen Bereichen und bedarf ganz besonderer des Schutzes und der Kontrolle. Nicht überraschend wird die Erprobung von Arzneimittel und Medizinprodukten am Menschen und die behördliche Zulassung dieser Heilmittel dem jeweiligen Gesundheitsressort anvertraut. Nur in der EU ist das anders. Über vergleichbare Gesundheitskompetenzen wie die Mitgliedsstaaten selbst verfügt die EU nicht. Daher sind in der EU die enorm sensiblen Regelungen bezüglich der Erprobung von Arzneimittel und Medizinprodukten (wie z.B. Implantate) und deren Überwachung paradoxerweise dem Generaldirektorat III - der EU anvertraut, gerade jenem Generaldirektorat, welches für die Industrie und gewerbliche Wirtschaft zuständig ist. Offensichtlich gilt die Erprobung am Menschen als ein Nebeneffekt, als ein Appendix, ein Anhängsel zur kommerziellen In-Verkehr-Bringung bzw. Vermarktung von Medikamenten. Bei dieser Gewichtung besteht die Gefahr, daß die Versuchsperson im Namen des medizinischen Forschritts zur Erfüllung kommerzieller Interessen verzweckt wird. Lästige Ethikkommissionen Schließlich gibt es auch noch die Ethikkommissionen. Diese sind zwar auch in den EU-GCP Richtlinien verankert, diese Gremien sind aber der Pharmaindustrie lästig, arbeiten unterschiedlich, manchmal streng, manchmal weniger streng. Ihre Befassung kostet Zeit und Geld. Dazu ist ihr gesetzlicher Auftrag von Land zu Land etwas unterschiedlich. Und so etwas will die Industrie natürlich überhaupt nicht akzeptieren. Daher hat sich die Industrie auch entschlossen hier für eine Abänderung zu sorgen. Als Instrument bedient man sich einer EU-Direktive, eines Steuerungsmittels also, welches sicherstellt, daß die Mitgliedsstaaten den Inhalt der Direktive fast wörtlich umsetzen müssen. Auf den ersten Blick erscheit der Titel scheint dieses Unterfangens auch gar nicht erschreckend. Er spricht von der Anpassung und Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften bei der Durchführung von klinischen Prüfungen. Klingt so harmlos, daß kaum jemand der sich nicht intensiv mit dieser Angelegenheit befaßt, den Inhalt prüft. Zentraler Punkt ist die Regelung betreffend die multizentrischen klinischen Prüfungen. Das sind Medikamentenerprobungen, die gleichzeitig an verschiedenen Krankenhäusern durchgeführt werden. Häufig wird heute eine solche Erprobung eines Medikaments in mehr als einem Staat durchgeführt. Die Direktive sieht jetzt vor, daß bei derartigen mulizentrischen Prüfungen pro Staat nur mehr eine einzige Ethikkommission das Sagen haben darf. Auf die Größe der Staaten wird dabei nicht Rücksicht genommen. Es gibt dann eine federführende Kommission in Luxemburg, aber auch Deutschland hat dann nur eine einzige. Regionale oder nachgeordnete Ethikkommissionen darf es weiter geben, diese dürfen sich aber zur Studie selbst nicht mehr äußern, sie dürfen nur mehr ja oder nein zur lokalen Durchführbarkeit sagen. Dabei kann sich der Sponsor vermutlich aussuchen, welche Ethikkommission er als die "federführende" Kommission befaßt. In Italien wird es dann möglicherweise die Kommission in Palermo oder in Neapel sein. Es liegt auf der Hand was geschehen wird. Man wird zur schwächsten Ethikkommission gehen. Und mit dieser muß man sich im Laufe der Zeit arrangieren. Die Industrie kann dort gezielt Leute herausschießen oder hinein katapultieren. Über all diese Dinge ist die Bevölkerung nicht informiert. Sie hat auch ganz andere Sorgen. Wir haben den Euro, die Arbeitslosigkeit, die Osterweiterung, dann gibt es die Probleme im Kosovo. Der Ölpreis ist wieder hoch, man macht sich Sorgen, wo gibt es den nächsten Krieg. Die Aufmerksamkeit der Bevölkerung ist auf diese großen historischen Änderungen die sich zur Zeit auf unserem Kontinent abspielen gerichtet, was im Hintergrund abläuft weiß kaum jemand. Das ist ein sehr negativer Teilaspekt der heutigen EU-Wirklichkeit. International Conference of Harmonisation Jetzt ist ein weiterer Harmonisierungsschritt , und zwar zwischen den 3 großen Wirtschaftsblöcken USA, EU und Japan, in eine entscheidende Phase der Verwirklichung getreten. Angefangen hat diese Entwicklung Ende der 80er Jahre. Ihre Bezeichnung lautet: International Conference for Harmonization, kurz ICH genannt. Es handelt sich um eine Übereinkunft für die erleichterte gegenseitige Anerkennung von klinischen Studiendaten. Durch die angestrebte Vereinheitlichung werden weniger Versuchspersonen benötigt, um die Zulassungsdaten auch noch dazu schneller - da gleichzeitig an vielen Zentren parallel erhoben - zu produzieren. Weniger Sicherheit Nur, es ist eine pharmakologische Binsenweisheit: Ein Medikament, das an weniger Menschen erprobt wird, ist notwendigerweise auch weniger sicher. Höherwertig ist aber offenbar das Hauptziel, eine beschleunigte Inverkehrbringung und Vermarktung von Medikamenten. Der Harmonisierungsprozess geht auf eine gemeinsame Initiative der Zulassungsbehörden und der Industrie zurück. Sie betreiben und steuern ihn. Natürlich vertreten die beteiligten Zulassungsbehörden auch die Interessen der Bürger, selbstverständlich nehmen sie auch diese Aufgabe wahr. Nur - aus meiner Sicht - ist dieser Prozess vollkommen außer Kontrolle geraten, außer jeder demokratischen Kontrolle! Ein Beispiele dafür: Eine zentrale Rolle für diesen Harmonisierungsprozess spielt das sogenannte Steering Commitee, eine zentrales Leit -und Steuerungsgremium. In diesem sind vertreten: Je 2 Vertreter der europäischen Pharmaindustrie und der europäischen Zulassungsbehörde EMEA. Diese EMEA hat ihren Sitz in London ist aber ein Teil vom bereits erwähnten EU-Generaldirektorat III (Industrie und gewerbliche Wirtschaft). Die USA sind ebenso durch je zwei Industrievertreter und zwei Vertreter der US-Zulassungsbehörde FDA präsent. Die FDA gehört aber interessanterweise zum US Gesundheitsressort. Dazu kommen noch je 2 Vertreter aus Japan (Industrie und Gesundheitsministerium). Machtmissbrauch Im Steering Committee ist aber auch noch eine weitere Kraft vertreten, die IFPMA. Es ist dies die "International Federation of Pharmaceutical Manufacturer Association", also die Internationale Vereinigung der Arzneimittelherstellerverbände und damit niemand geringerer als die Zentrale der weltweiten Lobby der Pharmaindustrie. Nicht genug damit, daß diese Lobbyeinrichtung als 4. Kraft neben der europäischen, der amerikanischen und der japanischen Pharmalobby in diesem Prozess vertreten ist, auch das Sekretariat dieses internationalen Harmonisierungsprozesses ist in der Hand von IFPMA. Der Sitz der IFPMA ist in Genf, wo sich auch der Sitz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) befindet. IFPMA ist eine bereits 1968 gegründete NOG (non govermentl organisation - wie Greenpeace, Ärzte ohne Grenzen etc.). Diese Organisation verfügt über hochqualifiziertes Personal und ist finanziell bestens ausgestattet. Sie ist in der Zwischenzeit in allen entscheidenden Gremien vertreten, in der EU, in der WHO, UNO. In der Hand dieser globalen Lobbyorganisation liegt also das Sekretariat des weltweiten Harmonisierungskomitees für den Arzneimittelbereich. Der de facto weltweite Harmonisierungsprozess für die Arzneimittelerprobung- und Zulassung liegt also administrativ in der Hand einer Dachorganisation der Industrie! Von Patienten, deren Vertretern und von Ärzten ist weit und breit nichts zu sehen in diesem Prozess. Gleichwertige Partner sind die Industrie und Behörden, wobei die Industrie zahlenmäßig überwiegt und wahrscheinlich auch besser organisiert sein dürfte, noch dazu, da sich die Geschäftsstelle fest in der Hand der Industrie befindet. Fehlende Kontrolle Natürlich findet sich für das alles eine Begründung. Es geht jetzt alles schneller und unbürokratisch! Slim government! Schlankes regieren, Zurücknahme des Staates, Reduzieren der Beteiligung der öffentlichen Hand! Ausgaben einsparen. Andere sollen dafür zahlen. Allerdings, wer zahlt hat das Sagen. Hier werden wichtige Elemente des Schutzes des Patienten plötzlich privaten Institutionen in die Hand gedrückt. Durch Errichtung von Formalerfordernissen äußerst bürokratischer Art, wird die medizinische Forschung immer mehr auf die Industriebedürfnisse hingetrimmt. Patienten und Ärzte befinden sich bei der Durchführung von medizinischen Forschungsvorhaben unvermutet in diesem Regelkorsett wieder. Damit wird die Forschungsfreiheit durch bürokratische Formalerfordernisse massiv beschränkt. Dies dient weder der Innovation, noch den Interessen der Patienten oder Ärzte, sondern lediglich der Sicherstellung einer fast totalen Kontrolle des Forschungsprozesses durch die Industrie. Wo sind die Kontrolleinrichtungen, die hier ein vernünftiges Mittelmaß garantieren ? Wer schützt vor diesem Mißbrauch des Forschungsprozesses? Für mich als Demokrat ist dieser Zustand höchst in mehreren Belangen bedenklich. Durch Personalrochaden und Wechsel der Fronten kommt es in diesen Gremien zu derartig undurchsichtigen Interessensverflechtungen und gegenseitigen Abhängigkeiten, daß weder von einer demokratischen Legitimation noch von einer demokratischen Kontrolle die Rede sein kann. Durch ihre Konzentration auf Formalitäten, deren Erfüllung mit wissenschaftlicher Qualität verwechselt wird, ist diese Gesamtentwicklung gleichzeitig ein Innovationshindernis. Ich fürchte die Lage ist außer Kontrolle geraten. Gefährdete Gentherapie Von der Forschungsfront aus den USA sind jetzt einige alarmierende Nachrichten berichtet worden. Dazu meldet die Tageszeitung der "STANDARD" unter dem Titel "Gefährdete Gentherapie" von einem katastrophalen Zwischenfall bei einem Heilversuch auf Grundlage der somatischen Gentherapie. Im November 1999 ist dabei ein 18-jähriger Mann verstorben, der an einer Stoffwechselkrankheit gelitten hat. Diese Krankheit ist angeboren, hat also eine genetische Ursache. Nur mit Hilfe einer strikten Diät konnte der Patient seinen Stoffwechsel in normalen Bahnen halten. Nun hatte man die Hoffnung diesen genetischen Defekt mit Hilfe eines hochmodernen Therapiekonzeptes korrigieren zu können. Dazu mußte man die geeignete Korrekturbotschaft in Form eines speziellen Medikamentes in die Leber einführen, eine Methode, die somatische Gentherapie genannt wird. Dabei ist es leider zu einer Thrombose von Gefäßen in der Leber gekommen und der Patient ist daran verstorben. Das alleine ist schon traurig und gleichzeitig ein erheblicher Rückschritt für diese vielversprechenden Therapieansätze. Bei der nachfolgenden Untersuchung dieses furchtbaren Zwischenfalles hat sich aber auch herausgestellt, dass der Arzt, der das Medikament verabreicht hat, ein Teileigentümer jener Firma war, die das Mittel hergestellt hat. Dies ist natürlich ein neues und schwerwiegendes Problem. Es ist die bedauerliche Kehrseite einer politischen Initiative, die in den USA am Beginn der 80ziger ins Leben gerufen wurde. Forscher, Universitäten oder sonstige Forschungseinrichtungen, die aus US-Bundesmitteln finanzielle Unterstützung erhalten, müssen dafür Sorge tragen, daß etwaige neue Erkenntnisse möglichst auch kommerziell genutzt werden. Jetzt ist man in den USA entsetzt und will neue Regeln und mehr Kontrolle. Selbstverständlich gehört eine Schranke zwischen den, der ein Produkt entwickelt und es vermarkten will und dem, der die Verantwortung für die Erprobung am Menschen übernimmt. Nach diesem Schock will das amerikanischen Gesundheitsministeriums eine Reihe von Maßnahmen setzen, um die Sicherheit von Versuchspersonen insgesamt zu verbessern. Für die USA sind diese Erkenntnisse schmerzlich, da man dort die längste Zeit geglaubt, die Forschung laufe problemlos in den richtigen Bahnen. Die Antwort auf Zwischenfälle dieser Art ist geradezu vorhersagbar gleich: Mehr Kontrolle. Heute beginnt man zu erkennen, daß es mindestens ebenso wichtig ist, die Aus- und Weiterbildung aller an der Forschung beteiligten zu verbessern. Allerdings sollte man sich keine Wunder von einer verbesserten Ausbildung und sonstigen Begleitmaßnahmen erwarten, solange nicht der Einfluß der Pharmaindustrie auf ein vertretbares Maß reduziert worden ist. Es ist ja geradezu unmöglich in die internationalen Pläne und globalen Konzepte der Industrie ganz allgemein Einblick zu bekommen. Überraschenderweise hat sich aber jetzt ein Fenster aufgetan. Nicht bei der Pharmaindustrie, aber bei der Tabakindustrie. Wer sich nur ein wenig darüber informieren will, was in den Führungsgremien von globalen Großunternehmen alles laufen kann, der hat jetzt die Gelegenheit dazu. Für die computergewandten überhaupt ganz einfach. Besuchen Sie die homepage der WHO, der Weltgesundheitsorganisation. In der WHO weht ein frischer Wind. Vor etwa zwei Jahren hat dort die ehemalige norwegische Ministerpräsidentin Fr. Dr. Brundtland die Leitung übernommen. Sie ist Ärztin und hat als langjährige erfolgreiche Spitzenpolitikerin gelernt, wie man mit der Macht umgeht. Spannend wie ein Thriller Im Zusammenhang mit Gerichtsprozessen in den USA gegen die Tabakindustrie ergaben sich zahlreiche Hinweise auf Industrie-Aktivitäten gegen die WHO. Im Rahmen dieser Prozesse mußten eine Vielzahl von einschlägigen Dokumenten in den Archiven der Tabakindustrie öffentlich zugänglich gemacht werden. Und in diesen Dokumenten taucht auch die WHO immer wieder auf. Frau Brundtland hat daher 1999 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, der Ende Juli 2000 einen Bericht veröffentlichte der etwa lautet: "Die Strategien der Tabakindustrie um WHO Aktivitäten gegen das Rauchen zu unterlaufen." Dieser 260 Seiten Bericht mit einer 16-seitigen Zusammenfassung liest sich wie ein John le Carree-Werk, etwa wie "Der Spion der aus der Kälte kam". Unglaublich spannend! Man kann kaum glauben, was da alles gelaufen ist. Beispielsweise ist es um ein Fungizid (Antipilzmittel) gegangen. Es war nicht klar, ob dieses Fungizid, das zur Haltbarmachung des Tabaks weitverbreitet eingesetzt wird (längere Lagerung etc.) für den Menschen schädlich ist oder nicht. Dieses Mittel steht im Verdacht selbst krebserregend zu sein. Mit der Klärung dieser Frage hat man eine wissenschaftliche Kommission beauftragt. Es ging darum Grenzwerte festzusetzen oder das Mittel insgesamt zu verbieten. In diese Kommission hat die Tabakindustrie einen ehemaligen WHO-Experten eingeschleust, der dann letztlich die Führung übernommen und schließlich einen Grenzwert durchgesetzt hat. Primitiv und gleichzeitig raffiniert Jetzt gibt es ernste Zweifel, ob der Grenzwert erstens nicht falsch ist und man zweitens dieses Fungizid nicht überhaupt schon vor Jahren hätte verbieten müssen. Nun wird eine neue Kommission eingesetzt, deren Erkenntnisse mit großer Spannung erwartet werden. Wurde der Grenzwert betrügerisch festgelegt, dann lassen sich entsprechende Schadenersatzklagen von Geschädigten in den USA jetzt schon vorhersagen. Ein weiteres Beispiel, das erheitern könnte, wäre es nicht so grotesk. Die WHO organisiert in regelmäßigen Abständen Großveranstaltungen, die sich gegen das Rauchen, als häufigste vermeidbare vorzeitige Todesursache richten. Diesmal war eine Millionenstadt in Südamerika das Ziel. Ex-Präsident Jimmy Carter sollte die Eröffnung vornehmen. Dies war für die Tabakindustrie zuviel, soviel Aufsehen wollte man nicht zulassen. Man bereitete Gegenmaßnahmen vor. Der Trick aller Tricks: Ein Fußball-Ländermatch gegen Spanien genau am Tag des Beginns der WHO-Veranstaltung. Welches Ereignis hat in diesem Land der Fußballhelden wohl die Schlagzeilen gemacht? So primitiv und gleichzeitig raffiniert geht es zu. Es gabt auch direkte Geldzuwendungen, auch an WHO Mitarbeiter. So werden Verbindlichkeiten geschaffen. Hinter der strategischen Linie für eine Vielzahl derartiger Maßnahmen steckt ein Treffen der großen Bosse der Tabakfirmen, welches in den 80er Jahren in Boca Raron, in Florida stattgefunden hatte. Diese Strategiepapiere liegen jetzt teilweise zur Einsicht offen. Die Karten sind dabei schlecht verteilt. Hier hochprofessionelle wohlhabende Organisationen mit Dekadenplänen, dort Beamte, die alle paar Jahre ausgewechselt werden und meist eine Reihe verschiedener Aufgaben zu erledigen haben. Außerdem unterstehen bzw. unterliegen sie dem ständigen Wechsel von politischen Schwerpunktsetzungen, wie dies in der Demokratie naturgemäß gegeben ist. Dies ist ein weiterer Anlaß zur Sorge. Das gesamte Machtgefüge ist schief gelagert. Wie die gezielte Einflußnahme auf Forscher und Forschungsergebnisse erschreckend deutlich macht, bestimmen natürlich die finanziellen Mittel weitgehend wohin sich die Forschung weiterentwickelt. Die Forschungsfreiheit unterliegt daher auch ökonomischen Zwängen. Mindeststandards und Fortschritt in Einklang bringen Wir sind Zeitzeugen einer Revolution in der Biologie und der Medizin. Vor uns stehen Fragen, von denen wir vor kurzer Zeit nicht einmal geträumt hätten. So oder ähnlich denken sicher viele Menschen heute. Dies ist ein Irrtum. All diese Fragen wurden von höchst qualifizierten Wissenschaftlern schon vor Jahrzehnten der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht. In einer längeren Stellungnahme vor dem US-Senat im Jahre 1971 zu Fragen der human-medizinischen Forschung hat der Nobelpreisträger Professor Watson (Nobelpreis 1962 -Watson und Crick - für ihre Beiträge zur Entdeckung der Doppelhelixstruktur der Chromosomen) ein längeres Statement abgegeben. Dort hat er u.a. darauf aufmerksam gemacht, daß ein Forscherteam in Edinburgh soeben am besten Weg wäre, die erste in-vitro-fertilisation, also die erste künstliche Befruchtung am Menschen zu machen. In seiner Stellungnahme - die im entsprechenden Senatsbericht veröffentlich vorliegt - hat er wirklich all das vorausgesagt, was wir heute erleben. Selbst die Möglichkeit des humanen Klonen hat er hat klipp und klar prophezeit. Optimistischerweise hat er es als historisch einmalige Chance gesehen, dass man damals schon erkennen konnte, was unweigerlich kommen würde. Er war der Meinung, die Gesellschaft würde die Zeit nutzen und sich intensiv mit den herankommenden Fragen auseinandersetzen und vorausschauend Positionen entwickeln. Weit gefehlt. Auch ein Nobelpreisträger wie Professor Watson kann sich offenbar irren, wenn es um die Vorhersage menschlichen Verhaltens geht. Der Mensch scheint eben nicht sehr dafür begabt zu sein, über weiter Strecken vorauszudenken. Erstaunlicherweise hat sich aber der Europarat schon vor Jahren mit den herannahenden Fragen zu befassen begonnen. Zur Klarstellung: Der Europarat ist nicht die EU, dem Europarat gehören 42 Mitgliedstaaten an, so auch Russland, Island und sogar die Schweiz. Dieser Europarat hat Überlegungen angestellt, wie man die europäische Grundwerte und den Fortschritt der Biologie und Medizin in Einklang bringen könnte. Wichtige Instrumente für die Menschenrechte sind die Allgemeine Menschenrechtsdeklaration der UNO von 1947, und die Europäische Menschenrechtsdeklaration von 1950. Wenn der Europarat etwas beschließt, dann muss der einzelne Mitgliedsstaat in einem gesonderten Akt dem zustimmen, oder er tut es nicht. Der Spielraum ist also viel größer als in der EU. Die europäische Menschenrechtskonvention hat viele verschiedene Aspekte. Zum Beispiel soll es demnach in Europa keine Todesstrafe geben. Vielleicht verdankt Herr Öcalan dieser Regelung das Leben, denn wahrscheinlich würde seine Hinrichtung die Chancen der Türkei auf eine größere Annäherung an die EU zunichte machen. Eine weitere Konvention befaßt sich ausdrücklich mit den Rechten von Behinderten und mit Diskriminierung. Jetzt hat der Europarat die Europäische Bio-Medizin-Konvention erarbeitet. Krampfhafter Versuch eines Mindeststandards Diesbezüglich bin ich mit einigen von Ihnen in gewisse Konflikte gekommen. Denn diese Konvention ist der krampfhafte Versuch europäische Mindeststandards zu definieren. Dabei muss auf überaus unterschiedliche und vielfältige Meinungen Rücksicht genommen werden: Die Holländer mit ihren Euthanasievorstellungen, die Engländer mit ihrem ausgeprägten naturwissenschaftlichen Denken. Das Ergebnis kann nicht ein Ideal sein, kann nicht perfekt sein. Die Alternative wäre, gar nichts zu tun. Dann macht aber jeder ungehindert alles, auch Dinge, die dem Nachbarn als Unsinn erscheinen. Ich schätze dieses Übereinkommen als das ein, was man angesichts der politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Differenzierung auf unserem Kontinents mit fast einer Milliarde Menschen an Kompromiss erreichen kann. Spielregeln In dieser Europäischen Bio-Medizin-Konvention wird ein weiter Bogen an Spielregeln für den Umgang mit der Medizin bzw. zwischen dem Bürger, der Gesellschaft, der Medizin und der Biologie gespannt. So wird beispielsweise die Frage der Nicht-Diskriminierung folgendermaßen angesprochen: "Jede Form von Diskriminierung einer Person wegen ihres genetischen Erbes ist verboten." Das ist wichtig. Wenn wir jetzt an Zeit Hitlers zurück denken, so ist das ja gar nicht so selbstverständlich - in einem Land wie dem unseren. Auch in unsere Verfassung wurden diesbezügliche spezifische Regelungen gegen die Diskriminierung von Personen aufgenommen. Wir haben zwar die Gleichheit vor dem Gesetz garantiert, bezüglich Behinderung wurden diese Regelungen jedoch noch verschärft. Allerdings muß man sich völlig im Klaren sein. Wenn die Gesellschaft anderer Meinung ist, helfen alle Regeln nicht viel. Das kann man am Beispiel Indiens und der geschlechtspezifischen Abtreibung in diesem Lande deutlich erkennen. Entsprechend einem Artikel im "British Medical Journal" von 1999 kommen in manchen indischen Bundesstaaten auf 1000 Buben, nur mehr 600 Mädchen auf die Welt. Wo bleibt der Rest? Normal steht das Verhältnis in etwa 1000:1000. Wo bleibt also der Rest? Die Antwort ist erschreckend brutal. Die weiblichen Feten werden selektiv abgetrieben. Man tötet sie bevor sie auf die Welt kommen. Das ist natürlich Diskriminierung brutalster Art. Und wie wird das Geschlecht festgestellt? Mit einer Ultraschalluntersuchung. Glaubt irgend jemand, wirklich, dass der Ultraschall erfunden wurde, damit man das Geschlecht von Föten erkennen und danach Abtreibungen durchführen kann? Dies zeigt uns, dass Forschungsergebnisse in einer Art missbraucht werden können, wie es für den Erfinder unvorstellbar ist. Der medizinische Fortschritt ist hier als Instrument beteiligt. Aber es sein Mißbrauch der ein völlig verzerrtes Wertebild entlarvt. Das Problem ist also nicht eine grenzenlose Forschungsfreiheit, sonder wie der Mensch mit den Ergebnissen des Fortschrittes umgeht. Offiziell verboten Offiziell ist die geschlechtspezifische Abtreibung auch in Indien verboten. Seit 1994 darf der Arzt den Eltern von Gesetzes wegen auch nicht mehr das Geschlecht des ungeborenen Kindes mitteilen. Aber wenn die Ärzte und die Angehörigen die selbe Meinung haben, dann können die Gesetze dagegen wenig ausrichten. Dazu braucht es gar keine große neue Ideologie, das ist gelebte Wirklichkeit. Jetzt fängt allerdings die Ärzteschaft in Indien an, selbst gegen dieses Gemetzel aktiv zu werden. Eine andere umstrittene Regelung der Biomedizin-Konvention betrifft die Forschung am Menschen, insbesondere, "fremdnützige Forschung". Es soll unter ganz bestimmten überaus restriktiven Voraussetzungen möglich sein, jemanden in ein Forschungsvorhaben einzubinden, der nicht selbst in der Lage ist zuzustimmen u.a. auch dann, wenn das Forschungsziel nicht von unmittelbaren Nutzen für den Betroffenen ist. Diese Regelung hat große Ängste ausgelöst und vielfach zur Ablehnung geführt. Man sollte allerdings bedenken, daß diese Regelung in eine ganze Reihe von Einschränkungen eingebunden ist. Ganz wesentlich auch, daß jegliche derartige Forschungsmaßnahme nur ein minimales Risiko und eine minimale Belastung darstellen darf. Dazu kommt, daß jegliches Forschungsvorhaben, gleichgültig ob an behinderten oder nicht-behinderten Menschen vor der Inangriffnahme einer Ethikkommission zur Beurteilung vorgelegt werden muß. Dieser Punkt wird in der Diskussion üblicherweise übersehen. Welchen Schutz kann die Ethikkommission überhaupt bieten.? Das läßt sich aus ihrer Zusammensetzung ablesen. In diesem Gremium sind nicht nur ärztliche Experten, sondern von Gesetzes wegen auch Juristen einschließlich der Patientenvertretung, Seelsorger sowie andere nicht-ärztliche Mitglieder vertreten. Damit ist die Chance, daß ein ethisch und rechtlich bedenkliches Forschungsprojekt an nicht geschäftsfähigen Personen auf legalem Wege überhaupt durchgeführt wird, sicherlich kaum gegeben. Dazu kommt, daß je nach Lage der Dinge zusätzlich der Obsorgeberechtigte und meist auch das Pflegschaftsgericht befaßt werden müßten.. Bestehen weiterhin Sorgen, dann sollte man verlangen, daß bei einem Forschungsprojekt an Behinderten eine Behindertenvertreter per Gesetz als Mitglied der Kommission beizuziehen wäre Das könnte sehr viel an Angst und Sorge abbauen helfen. Aus meiner mehr als 15 jährigen Erfahrung als Mitglied einer Fakultätethikkommission kann ich versichern: An Behinderten forscht heute niemand. Dies hat nicht nur seine guten Seiten, denn wegen dieser Haltung wird den Behinderten oft gar nicht geholfen, auch dort nicht, wo man heute mit Hilfe von vernünftigen, vertretbaren Forschungsvorhaben viel helfen könnte! Aber es wird sich kaum eine Firma finden, die diesem Bereich auch nur nahe kommen will. Viel zu groß ist die Angst vor einem negativen Image, daß sich aus dem Vorwurf der Forschung an Behinderten ergeben könnte: "Pharma-Riese XY macht Experimente an Behinderten!" und das in Deutschland oder Österreich. Es wäre die reinste PR-Katastrophe. Diskriminierungen Und diese Art von Diskriminierung hat es bis vor kurzem auch für andere Personengruppen gegeben. Bis vor kurzem war es fast verpönt Medikamente an Frauen zu erproben. Dies war jahrzehntelang verständlich, als ein Art Nacheffekt zur Contergankatastrophe. Medikamente wurden daher eher an Männern erprobt, aber danach selbstverständlich auch Frauen verabreicht. Ähnlich war bzw. ist es zum Teil noch bei Kindern. Auch an Kindern hat man kaum je Medikamente systematisch erprobt. So zeigt eine englische Studie, daß etwa 90 Prozent der Medikamente die auf einer Neugeborenen-Intensivstation eingesetzt werden, an solchen Kindern nie erprobt worden sind. Diese Neugeborenen bekommen Medikamenten für die vielfach überhaupt nur Anwendungs- und Sicherheitsdaten für Erwachsene vorliegen. Damit wird jede Anwendung an einem Baby zum unkontrollierten Einzelexperiment. Jetzt hat man begonnen einzusehen, wie unverantwortlich das eigentlich ist. In den USA, aber auch in Europa hat hier ein Umdenken eingesetzt. Will man den Kindern die Chance für eine möglichst gute und erprobte Behandlung bieten, dann müssen die Behandlungsmethoden systematisch auch an Kindern erprobt werden. Nur so wird es möglich, die gemachten Erkenntnisse zusammen zu tragen und ein solides Wissensgebäude zu schaffen. Das Gegenteil wäre aus heutiger Sicht leichtfertig und unverantwortlich. Es gibt daher einige Parallelen zur Situation von Behinderten. Zusätzlich zur Einbindung eines Behindertenvertreters in die Ethikkommission könnte ein zusätzlich Verbesserung darin bestehen, genauer zu definieren; was man konkret unter "minimalem Risiko und minimaler Belastung" zu verstehen hat. Wie schätzt man die zusätzliche Abnahme von 1 ml venösem Blut im Rahmen einer Routineblutabnahme ein? Kein Risiko, keine Belastung. Was würde dagegen sprechen? Eigentlich nichts. Aber worauf es ankommt ist, was man mit dem Blut macht. Ob die geplante Verwendung zum Nutzen oder Schaden verwendet wird. Diese Einschätzung gehört zu den Kernaufgaben der Ethikkommission. Wer die Anliegen von Behinderten vertritt, muß sich klar machen, daß man auch behinderte Menschen nicht ausschließen soll an den Möglichkeiten des medizinischen Fortschrittes teilzunehmen. Es geht hier nicht darum einer rücksichtslosen Forschungsfreiheit fas Wort zu reden, sondern um die Möglichkeiten, die Forschung den Behinderten bringen kann. Man sollte prüfen, ob es nicht auch eine Diskriminierung dieser Art geben könnte. Hier wäre ein offenerer Dialog nützlich. Ausgeschlossen muß sein, daß Behinderte als "Versuchskaninchen" verwendet werden. Ich bin zu tiefst überzeugt, daß diese Gefahr - auch auf Grund der bestehenden Schutzvorkehrung - heute bei uns nicht gegeben ist, solange die Gesetze eingehalten werden. Vielleicht könnte die Aufnahme von Gesprächen zwischen erfahrenen Vertretern beider Seiten zu dieser Thematik hilfreich sein und das gegenseitige Verständnis, besser noch das Vertrauen, verbessern. Präimplantationsdiagnostik Die Biomedizin-Konvention befaßt sich auch mit dem Schutz des menschlichen Embryo und mit Fragen der genetischen Vorhersagetests. Wir sind mit der Tatsache konfrontiert, dass wir damit Dinge machen können, die früher unvorstellbar waren. Worin erschöpft sich das biblischen Wort "macht Euch die Erde untertan"? Man wird wohl differenzieren müssen zwischen Dingen, die absolut abzulehnen sind und solchen, über die wir gründlich nachdenken müssen, bevor wir entscheiden. wie wir damit umgehen wollen. Einer Frau gegenüber die infertil ist und ein Kind will, kann man darauf hinweisen, daß der Mensch auch ohne Kinder glücklich sein kann, man könnte auch auf die Möglichkeit der Adoption verweisen. Es gibt aber auch seit vielen Jahren die Möglichkeit der künstlichen Befruchtung. Völlig anders geartete Probleme tun sich bei der Präimplantationsdiagnostik auf. Die dazu nötigen Eingriffe in den Embryo sind in Deutschland, Österreich und der Schweiz durch jeweilige Gesetze verboten. In einigen anderen Ländern Europas wird dieses Verfahren angewandt. Die Präimplantationsdiagnostik hat - bis jetzt - als vorrangiges Ziel, kranke, erbkranke Nachkommen zu verhindern. Wenn ein Paar erblich massiv belastet ist und die Alternative, keine Kinder zu haben, nicht annehmen will, dann bietet die Präimplantationsdiagnostik eine mögliche Alternative. Es können jene Embryonen ausgewählt werden, die nicht die schwere genetische Schädigung weitergeben. Das Ziel ist, Leben zu geben und in diesem Fall, schwere Krankheit zu vermeiden. Wird ein Kind geboren, dessen Stammzellen man verwenden kann, um einem anderen Kind zu helfen, ist das für mich an und für sich auch nichts Schlechtes. Beim Blut das dabei verwendet wurde handelt es sich um Nabelschnurblut, das sonst nach der Geburt verworfen wird. Was hier die Zukunft bringen wird, ist noch ungewiss. Es besteht sicherlich die Gefahr, daß im Laufe der Zeit in den reichen Ländern der Erde die menschliche Fortpflanzung durch Kommerzialisierung verzweckt wird. Eigenartigerweise ist es aber gerade die Fortpflanzungsmedizin, die sich bisher weitestgehend und mit Erfolg all jenen Kontrollen entzogen hat, die sonst grundsätzlich für die alle anderen Bereiche der human-medizinischen Forschung gelten. Dies stimmt nachdenklich, denn Gegenstand dieser Sparte der Medizin ist der Mensch in seiner vulnerabelsten Phase. Offenbar muß man auch mit Vorstößen rechnen, deren Konsequenzen sich noch überhaupt nicht abschätzen lassen. Wer wird aber diese Konsequenzen tragen müssen. Nicht der Forscher. Es wird die Mutter und nach der Geburt für den Rest des Lebens das Kind sein. Im Rahmen derartiger Verfahren sich darauf zu verlassen, daß durch pränatal Diagnostik ohnehin rechtzeitig die "Notbremse" in Form einer Abtreibung gezogen werden könne, enthüllt ein erschreckend inhumanes mechanistisch-biologisches Menschen- und Weltbild. Eine Forschung die sich an dem Motto der Olympischen Spielen "schneller, weiter, höher" orientiert, läuft Gefahr die Versuchsperson - und das sind in der Fortpflanzungsmedizin eigentlich 3 (Mutter, Kind und schließlich auch der Vater) - zu mißbrauchen. Forschung am Menschen, die vor allem der Selbstverwirklichung des Forschers dient, geht in die Irre. Die Grenzen der Forschungsfreiheit liegen in den Rechten und dem Respekt vor der Würde des Forschungsobjektes Mensch begründet. Wir stehen am Anfang eines völlig neues Weges und haben jedenfalls noch lange nicht die Antworten auf all jene Fragen, die sich uns heute schon stellen. 1)Gastvortrag bei der "Bioethischen Tagung" (Motto "Der Mensch Träger von Rohstoffen oder Menschenwürde"); Dornbirn 19./20.10.2000; Veranstalter: aktion leben österreich, Aktion Leben Vorarlberg, Aktion Ethik Charta; 2)Österr. krebskrankes Mädchen, deren Eltern dem "Wunderheiler" Ryke Geerd Hamer- vertrauten, und keine Chemotherapie zulassen wollten. Das Thema sorgte 1995 für Schlagzeilen, Olivia Pilhar wird noch 2001 als geheilt endgültig aus der Spitalsbehandlung entlassen. Der "Wunderheiler" wird per internationalem Haftbefehl gesucht. weiteres Textmaterial unter: http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/dat/2001/de_301L0020.html |